Der geschlossene Motorrad-Anhänger mit Trackday-Equipment. 

 Bereit für Rennstrecke und Roadtrip.

Kaution

Wenn sie bei uns einen Anhänger mieten ist eine Kaution von 150 Euro fällig. 
Diese ist bei Abholung in Bar zu entrichten.

 

Erforderliche Dokumente 

Bitte weisen sie sich mit einer gültigen Fahrerlaubnis und einem gültigen Personalausweis bei Abholung aus.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

I. Pflichten des Vermieters

Zustand des Anhängers
Der Vermieter überlässt dem Mieter einen verkehrssicheren, sauberen und technisch einwandfreien Anhänger inklusive des fest eingebauten Zubehörs.
Etwaige Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar.

Versicherung
Der Anhänger ist ausschließlich haftpflichtversichert.
Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht nicht.
Schäden am gemieteten Anhänger, an Zugfahrzeugen, am Ladegut oder an Dritten sind nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Wartung und Reparaturen
Wartung und Instandhaltung des Anhängers erfolgen ausschließlich durch den Vermieter oder von ihm beauftragte Werkstätten.
Reparaturen während der Mietzeit dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden

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II. Pflichten und Nutzungsregeln für den Mieter

Übernahme
Mit der Übernahme bestätigt der Mieter, dass sich der Anhänger in verkehrssicherem Zustand befindet und dass er alle erforderlichen Unterlagen erhalten hat.

Zulässige Nutzung
Der Anhänger ist ausschließlich zur Beförderung von Motorrädern oder Motorradzubehör bestimmt.
Jede andere Nutzung – insbesondere der Transport von Möbeln, Pflanzen, Schutt, Tieren oder sonstigen Gütern – ist ausdrücklich untersagt.
Ein Verstoß führt zu einer sofortigen Haftung für sämtliche hierdurch entstehenden Schäden oder Verschmutzungen.

Einbau / Ausstattung
Der im Anhänger verbaute Innenausbau, Halterungen, Schienen oder Zurrsysteme dürfen nicht entfernt, verändert oder zweckentfremdet werden.
Eingriffe oder Umbauten jeglicher Art sind untersagt.

Sorgfaltspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger pfleglich zu behandeln, sachgerecht zu sichern (z. B. gegen Wegrollen und Diebstahl) und alle gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

Führungsberechtigung
Der Anhänger darf nur von Personen bewegt werden, die eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und im Mietvertrag benannt sind. Der Mieter haftet für deren Verhalten wie für eigenes.

Zubehör und Spanngurte
Etwaig vom Vermieter bereitgestellte Spanngurte oder Zurrmittel sind eine unverbindliche Serviceleistung.
Der Mieter ist verpflichtet, deren ordnungsgemäßen Zustand vor Gebrauch zu prüfen und für die sichere Ladungssicherung selbst zu sorgen.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Materialermüdung oder Fehlanwendung dieser Gurte entstehen.

Mietpreis, Zahlung und Kaution
Der Mietpreis ergibt sich aus dem Mietvertrag oder der aktuellen Preisliste.
Der Vermieter kann vor Übergabe eine Kaution verlangen. Diese dient der Absicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung erstattet.
Zahlungen sind sofort fällig; bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

Schäden, Unfall oder Verlust
Der Mieter hat jeden Unfall, Schaden oder Verlust – auch Bagatellschäden – sofort telefonisch und schriftlich zu melden und die Polizei zu informieren.
Eigenmächtige Schadensregulierungen oder Schuldanerkenntnisse sind untersagt.
Unterbleibt die Meldung oder erfolgt diese verspätet, haftet der Mieter in voller Höhe für sämtliche Schäden.

Rückgabe
Der Anhänger ist zum vereinbarten Termin, in gereinigtem und ordnungsgemäßem Zustand, am vereinbarten Ort zurückzugeben.
Etwaige Mietausfälle, Reinigungskosten oder Reparaturen infolge unsachgemäßer Nutzung werden dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt.

III. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden am transportierten Gut ist ausgeschlossen.
Soweit Schäden nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

 

IV. Haftung des Mieters

Allgemein
Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden, Verluste oder Folgekosten, soweit diese nicht ausschließlich auf einem Verschulden des Vermieters beruhen.

Keine Kaskoversicherung
Da keine Kaskoversicherung besteht, haftet der Mieter vollumfänglich für alle selbst verursachten oder nicht versicherten Schäden – einschließlich Diebstahl, Brand, Glasbruch, Reifenschäden, Vandalismus, Bedienfehler oder unsachgemäße Nutzung.

Ladungsschäden
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unzureichende oder falsche Sicherung des Ladeguts entstehen, auch wenn sie an Dritte verursacht werden.

Verstöße / grobe Fahrlässigkeit
Bei grober Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogeneinfluss, Unfallflucht oder Verletzung der Meldepflicht haftet der Mieter uneingeschränkt in voller Höhe.

Folgekosten
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Nebenkosten wie Abschlepp-, Gutachter-, Wertminderungs- und Mietausfallkosten.
Der Mietausfall wird mit der jeweils gültigen Tagesmiete je Ausfalltag berechnet.

V. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Art. 6 DSGVO ausschließlich zur Vertragsabwicklung.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich erforderlich oder zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche notwendig ist.
Weitere Hinweise enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Vermieters.

 

VI. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Unternehmer ist oder keinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.

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